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Testamentsvollstreckung, Betreuung und Nachlassangelegenheiten

Welche genauen Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse der Testamentsvollstrecker hat, ergibt sich aus der Art der Testamentsvollstreckung. So ist zwischen einer Abwicklungsvollstreckung, Verwaltungsvollstreckung, Dauertestamentsvollstreckung, Vermächtnisvollstreckung, Erbteilvollstreckung, gegenständlich beschränkten Vollstreckung und Nacherbenvollstreckung zu unterscheiden. 

Die Hauptpflichten des Testamentsvollstreckers sind: 

  • Pflicht zur Konstituierung des Nachlasses
  • Pflicht zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
  • Pflicht zur Auskunfts- und Rechenschaftspflicht
  • Pflicht zur sorgfältigen Nachlassverwaltung
  • Pflicht zur Erklärung und Zahlung der Erbschaftsteuer
  • Pflicht zur Auseinandersetzung des Nachlasses
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